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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - 4 N 34.15   

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https://dejure.org/2016,11300
OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - 4 N 34.15 (https://dejure.org/2016,11300)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2016 - 4 N 34.15 (https://dejure.org/2016,11300)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 4 N 34.15 (https://dejure.org/2016,11300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Rückforderung überzahlter Auslandszuschläge; Irrtum über das Wort "Stufe" in den Anlagen VIa zu § 55 Abs 2 BbesG a.F. (juris: BBesG, Fassung: 2002-08-06), bzw. Anlage VIb zu § 55 Abs 3 BBesG a.F. (juris: BBesG, Fassung: 2002-08-06)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 Abs 2 BBesG BE, § 55 BBesG, § 199 Abs 1 BGB
    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge; Auslandszuschlag; fehlerhafte Berechnung; Dienstalterstufe statt Dienstortstufe; Verjährung; Beginn der Verjährungsfrist; grob fahrlässige Unkenntnis; Entreicherung; Darlegungspflicht; beiderseitige Zulassungsanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - 4 N 34.15
    Das Gericht darf seine Entscheidung deshalb nicht auf Tatsachen oder Rechtsgründe stützten, mit deren Erheblichkeit die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 -, juris Rn. 5).

    Aus der Hinweispflicht ergibt sich allerdings keine Verpflichtung des Gerichts, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen möglichen oder denkbaren materiellen Richtungen zu beraten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007, a.a.O. Rn. 6) und insbesondere den Beteiligten schon vor Verkündung des Urteils seine Rechtsauffassung mitzuteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 9 B 35.07 -, juris Rn. 3).

  • BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12

    Verjährungsbeginn: Zumutbarer Zeitpunkt einer Bereicherungsklage einer Bank gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - 4 N 34.15
    Soweit der Rechtsbehelf den Maßstab für die Beurteilung der groben Fahrlässigkeit anspricht, zitiert er aus demselben Urteil des Bundesgerichtshofs, das auch das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (Urteil vom 13. Januar 2015 - XI ZR 303/12 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 07.05.2008 - 9 B 35.07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. "Überraschungsentscheidung";

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2016 - 4 N 34.15
    Aus der Hinweispflicht ergibt sich allerdings keine Verpflichtung des Gerichts, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen möglichen oder denkbaren materiellen Richtungen zu beraten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007, a.a.O. Rn. 6) und insbesondere den Beteiligten schon vor Verkündung des Urteils seine Rechtsauffassung mitzuteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 9 B 35.07 -, juris Rn. 3).
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